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Kino.to – Nutzer auch haftbar?

By Kirsten / Posted on 20 January 2012

Das Internet ist kein rechtfreier Raum, Immer wieder müssen diverse Seitenbetreiber dies auf schmerzliche Art erfahren. Was aber kein großes Geheimniss sein dürfte ist die Tatsache, dass das anbieten von urheberechtlich geschützen Material ohne Nutzungserlaubnis des Urhebers illegal ist.

Der neuste Fall, welcher durch die Medien ging war das Streamingportal “Kino.to” deren Betreiber jetzt zur Verantwortung gezogen wurden, durch das Amtsgericht in Leipzig. Hier wurden mehrjährige Haftstrafen verhängt für das streamen von Filmen.

Nun ist das Amtsgericht allerdings auch der Auffassung, dass die Nutzer dieser Streamingportale ebenfalls mit einer Strafe zu rechnen haben. Durch das ansehen des Filmes oder der Serie über das Internet würde eine ilegale Kopie  angefertig werden, welche kurzzeitig im Zwischenspeicher des Computers abgelegt wird.

Dieser Meinung sind aber nicht alle Juristen. Bei vielen Portalen werden nur wenige Sekunden des Inhalts gespeichert, so das  letztendlich nie ein ganzer Film als Kopie heruntergeladen wird.

Doch trotz der Ansicht des Amtsgericht Leipzig ist es immer noch nicht eindeutig geklärt, ob die Nutzung nun strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

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