Kino.to – Nutzer auch haftbar?
Das Internet ist kein rechtfreier Raum, Immer wieder müssen diverse Seitenbetreiber dies auf schmerzliche Art erfahren. Was aber kein großes Geheimniss sein dürfte ist die Tatsache, dass das anbieten von urheberechtlich geschützen Material ohne Nutzungserlaubnis des Urhebers illegal ist.
Der neuste Fall, welcher durch die Medien ging war das Streamingportal "Kino.to" deren Betreiber jetzt zur Verantwortung gezogen wurden, durch das Amtsgericht in Leipzig. Hier wurden ...
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